Zwischenbestätigung
zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir haben uns
mit den für unser Unternehmen relevanten Anforderungen der Verordnung (EU)
2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, insbesondere hinsichtlich der
Beschränkung bestimmter Schwermetalle in Verpackungen und
Verpackungskomponenten, befasst.
Karabiner und co / Andre Weber stellt selbst keine Verpackungsmaterialien her. Die
von uns verwendeten beziehungsweise mit den Waren gelieferten Verpackungen
stammen entweder von unseren Warenlieferanten, insbesondere aus Drittländern,
oder von europäischen beziehungsweise deutschen Lieferanten für Kartonagen,
Klebebänder und Umreifungsbänder.
Zur
Überprüfung der einschlägigen Anforderungen haben wir unsere betroffenen
Lieferanten kontaktiert und entsprechende Erklärungen beziehungsweise Nachweise
angefordert. Für einen Großteil der von uns bezogenen Waren- und
Verpackungsmaterialien liegen uns bereits Bestätigungen zur Einhaltung der
Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 vor. Einzelne Rückmeldungen und
Nachweise stehen derzeit noch aus und werden von uns weiterverfolgt.
Nach Art und
Zusammensetzung der üblicherweise eingesetzten Verpackungen sowie auf Grundlage
der uns bislang vorliegenden Lieferanteninformationen liegen uns derzeit keine
Anhaltspunkte dafür vor, dass der zulässige Gesamtgrenzwert von 100 mg/kg für
Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom in den jeweiligen
Verpackungen oder Verpackungskomponenten überschritten wird.
Diese
Erklärung gibt den aktuellen Stand unserer Lieferantenabfragen und der uns
vorliegenden Dokumentation wieder. Sie stellt keine Bestätigung auf Grundlage
eigener chemischer Analysen oder Laborprüfungen dar.
Eine
uneingeschränkte Bestätigung für sämtliche in der Vergangenheit gelieferten
Verpackungen können wir mangels durchgängiger chargen-, produkt- und
zeitraumbezogener Nachweise nicht abgeben. Dies gilt insbesondere, soweit
Verpackungen bereits vor Abschluss unserer aktuellen Lieferantenabfragen oder
vor dem allgemeinen Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2025/40 am 12. August
2026 geliefert beziehungsweise in Verkehr gebracht wurden.
Für Verpackungen,
die ab dem 12. August 2026 von uns bereitgestellt beziehungsweise zusammen mit
unseren Waren in Verkehr gebracht werden, führen wir die erforderliche Prüfung
und Dokumentation auf Grundlage der uns von den jeweiligen Lieferanten zur
Verfügung gestellten Informationen fort.
Sollten sich
aus noch ausstehenden Lieferantenrückmeldungen abweichende Erkenntnisse
ergeben, werden wir die hiervon betroffenen Geschäftspartner und Lieferungen
entsprechend prüfen und erforderlichenfalls gesondert informieren.
Diese
Zwischenbestätigung erfolgt nach bestem Wissen auf Grundlage des derzeitigen
Informations- und Dokumentationsstandes. Sie ist weder als Garantie bestimmter
Stoffeigenschaften noch als pauschale, zeitlich unbegrenzte oder rückwirkende
Beschaffenheitsvereinbarung zu verstehen.
Mit
freundlichen Grüßen
Andre Weber
Karabiner und co