Zwischenbestätigung zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns mit den für unser Unternehmen relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, insbesondere hinsichtlich der Beschränkung bestimmter Schwermetalle in Verpackungen und Verpackungskomponenten, befasst.

Karabiner und co / Andre Weber stellt selbst keine Verpackungsmaterialien her. Die von uns verwendeten beziehungsweise mit den Waren gelieferten Verpackungen stammen entweder von unseren Warenlieferanten, insbesondere aus Drittländern, oder von europäischen beziehungsweise deutschen Lieferanten für Kartonagen, Klebebänder und Umreifungsbänder.

Zur Überprüfung der einschlägigen Anforderungen haben wir unsere betroffenen Lieferanten kontaktiert und entsprechende Erklärungen beziehungsweise Nachweise angefordert. Für einen Großteil der von uns bezogenen Waren- und Verpackungsmaterialien liegen uns bereits Bestätigungen zur Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 vor. Einzelne Rückmeldungen und Nachweise stehen derzeit noch aus und werden von uns weiterverfolgt.

Nach Art und Zusammensetzung der üblicherweise eingesetzten Verpackungen sowie auf Grundlage der uns bislang vorliegenden Lieferanteninformationen liegen uns derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der zulässige Gesamtgrenzwert von 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom in den jeweiligen Verpackungen oder Verpackungskomponenten überschritten wird.

Diese Erklärung gibt den aktuellen Stand unserer Lieferantenabfragen und der uns vorliegenden Dokumentation wieder. Sie stellt keine Bestätigung auf Grundlage eigener chemischer Analysen oder Laborprüfungen dar.

Eine uneingeschränkte Bestätigung für sämtliche in der Vergangenheit gelieferten Verpackungen können wir mangels durchgängiger chargen-, produkt- und zeitraumbezogener Nachweise nicht abgeben. Dies gilt insbesondere, soweit Verpackungen bereits vor Abschluss unserer aktuellen Lieferantenabfragen oder vor dem allgemeinen Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2025/40 am 12. August 2026 geliefert beziehungsweise in Verkehr gebracht wurden.

Für Verpackungen, die ab dem 12. August 2026 von uns bereitgestellt beziehungsweise zusammen mit unseren Waren in Verkehr gebracht werden, führen wir die erforderliche Prüfung und Dokumentation auf Grundlage der uns von den jeweiligen Lieferanten zur Verfügung gestellten Informationen fort.

Sollten sich aus noch ausstehenden Lieferantenrückmeldungen abweichende Erkenntnisse ergeben, werden wir die hiervon betroffenen Geschäftspartner und Lieferungen entsprechend prüfen und erforderlichenfalls gesondert informieren.

Diese Zwischenbestätigung erfolgt nach bestem Wissen auf Grundlage des derzeitigen Informations- und Dokumentationsstandes. Sie ist weder als Garantie bestimmter Stoffeigenschaften noch als pauschale, zeitlich unbegrenzte oder rückwirkende Beschaffenheitsvereinbarung zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Andre Weber 

Karabiner und co